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Was versteht man
unter diesem Begriff ?
Wir verstehen darunter zunächst die Erarbeitung prüffähiger (Werklohn-) Forderungen unserer Kunden auf Basis der vereinbarten Vertragsbedingungen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind dabei zumeist Nachtragsforderungen im Sinne des § 2 VOB/B, weil Änderungs- oder zusätzliche Wünsche des Auftraggebers häufig ausgeführt werden, ohne das zuvor ein schriftlicher Auftrag eingeholt und ein zusätzlicher Preis vereinbart wurde.
Wenn Nachtrags- oder sonstige Forderungen nach Sichtung sämtlicher Unterlagen identifiziert sind, steht deren Realisierung im Mittelpunkt.
Wir geben Unterstützung bei der Formulierung / Präsentation der Forderungen und führen in diesem Zusammenhang, entweder stellvertretend oder gemeinsam mit unserem Kunden, Gespräche mit den Projektverantwortlichen.
In aller Regel können wir für unsere Kunden eine einvernehmliche und gütliche Befriedigung der Forderungen erreichen.
Gelingt dies im Einzelfall einmal nicht, prüfen wir in Zusammenarbeit mit einem Juristen die Chancen und Risiken einer (förmlichen) außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung.
Seit 1998 haben wir für unsere Auftraggeber erfolgreich Forderungen im Gesamtwert von 17 Mio. € begleitet und dies in rund 300 Einzelfällen, ohne einen einzigen Richterspruch.
Mit einer VOB-Schulung können Sie nur wenige Streitigkeiten vermeiden, aber viele durch eine bessere Aktenlage für sich entscheiden.
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